VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das BMAS unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder Arbeitsbedingungen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt. Gefördert werden Projekte im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG), die innovative, praxisgerechte und konsensuale Lösungen für Beschäftigte, Unternehmen und Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln. Das BMAS unterstützt Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenfeldern: Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen, Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Basisarbeit, psychische Gesundheit, künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben. Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind in deutscher Sprache und ausschließlich in elektronischer Form über das Förderportal BMAS einzureichen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland, die ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nachweisen können.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen
- •die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören oder für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der fachlich-inhaltlichen und administrativen Befähigung,Schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 26. November 2025
- Hinweise zur Frist
- Die Antragsfrist endete am 26.11.2025 um 15:59 Uhr.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen