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Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

FFA Filmförderungsanstalt

Förderung von Kurzfilmen und nicht programmfüllenden Kinderfilmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes.

Programmdetails

Die Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln erfolgt für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme gemäß dem Filmförderungsgesetz. Die Förderung richtet sich an Existenzgründer, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Existenzgründer, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2025
Hinweise zur Frist
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die zweijährige Frist zur Berechnung der Referenzpunkte nach Fertigstellung des Films abläuft.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: gruendung, privatperson, unternehmen, verband, verein
Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme – Förderprogramm | FörderBase