VeröffentlichtZuschuss
Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
FFA Filmförderungsanstalt
Förderung von Kurzfilmen und nicht programmfüllenden Kinderfilmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes.
Programmdetails
Die Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln erfolgt für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme gemäß dem Filmförderungsgesetz. Die Förderung richtet sich an Existenzgründer, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Existenzgründer, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2025
- Hinweise zur Frist
- Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die zweijährige Frist zur Berechnung der Referenzpunkte nach Fertigstellung des Films abläuft.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: gruendung, privatperson, unternehmen, verband, verein