VeröffentlichtZuschuss
Kulturförderung
Land Sachsen-Anhalt
Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten sowie von Kultureinrichtungen.
Programmdetails
Ziele der 'Kulturförderung' sind unter anderem die Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, die Stärkung und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung der Breitenkultur. Gefördert werden Künstler (natürliche Personen), Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften und kulturelle Institutionen. Es werden Sachausgaben, Personalausgaben und Investitionen gefördert. Anträge sind bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr einzureichen. Ausnahmen: Anträge für den Förderbereich 'Europäischer und internationaler Kulturaustausch' können fortlaufend gestellt werden. Anträge für eine Basisförderung auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Theatern in freier Trägerschaft müssen bis zum 15. Mai des Vorjahres eingereicht werden.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Oktober 2024
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr einzureichen. Ausnahmen für den internationalen Kulturaustausch sind fortlaufend.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Künstler, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften, kulturelle Institutionen