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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.

Programmdetails

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden: Querschnittstechnologien (Modul 1), Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2), Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3), Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4), Transformationsplan (Modul 5), Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6). Im Modul 1 sind Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung förderfähig.

Voraussetzungen

Unternehmen, die Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz umsetzen möchten.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Hinweise zur Frist
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen