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Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Das Programm fördert Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Zuwendungen für Baumaßnahmen können für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und zur Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen mit bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung gegeben werden. Die Förderung von Baumaßnahmen erfolgt grundsätzlich nur anteilig und komplementär mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers.
Voraussetzungen
Der Träger muss Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und Eigentümer des Grundstückes sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre besitzen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe