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MONOM Kunstpreis
MONOM Stiftung für Veränderung
Der MONOM Kunstpreis richtet sich an Studierende an einer staatlichen Kunsthochschule in Deutschland am Ende ihres Studiums und fördert den Übergang in die freie künstlerische Praxis.
Programmdetails
Der MONOM Kunstpreis richtet sich an Studierende an einer staatlichen Kunsthochschule in Deutschland am Ende ihres Studiums. Der Preis dient der Förderung von Kunststudierenden im Übergang in die freie künstlerische Praxis. Die MONOM Stiftung zeichnet mit dem MONOM Kunstpreis Personen aus, die sich in ihrem künstlerischen Werk kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen. Aus allen Einreichungen wählt die Jury bis zu drei Preisträger:innen aus, das Preisgeld beträgt insgesamt 9.000 Euro. Zusätzlich können alle Preisträger:innen an einer Weiterbildung zur Entwicklung ihrer beruflichen Laufbahn bei Brigit Effinger teilnehmen. Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulstudierende einer staatlichen Kunsthochschule, die in 2026 ihr Studium abschließen werden, und an Absolvent:innen, die ihr Studium in 2025 abgeschlossen haben. Ausgezeichnet werden künstlerische Werke, die sich kritisch mit Ideologien von Ungleichheit wie Antisemitismus, Rassismus, Misogynie auseinandersetzen oder Werke, die gesellschaftliche Konflikte aufgreifen und zu ihnen Stellung beziehen. Außerdem können Arbeiten eingereicht werden, die an den Nationalsozialismus erinnern bzw. sein Fortwirken bis heute thematisieren. Bewerbungen können aus allen Sparten der bildenden Kunst kommen. Studierende/Absolvent:innen der gestalterischen Studienfächer können sich ebenfalls mit Werken aus dem Bereich der bildenden Kunst bewerben. Es können analoge wie digitale Werke eingereicht werden. Die Einreichungen können von einer Einzelperson oder kollaborativ von einer Gruppe geschaffen worden sein. Beiträge der darstellenden Kunst (Tanz, Theater, u.ä.), der Literatur oder der Musik werden nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen
Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulstudierende einer staatlichen Kunsthochschule, die in 2026 ihr Studium abschließen werden, und an Absolvent:innen, die ihr Studium in 2025 abgeschlossen haben.
Nicht förderfähig
- •Beiträge der darstellenden Kunst (Tanz
- •Theater
- •u.ä.)
- •der Literatur oder der Musik werden nicht berücksichtigt.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 9.000 €
- Förderart / Bereiche
- Preis
- Antragsfrist
- 15. Februar 2026
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Studierende und Absolvent:innen an staatlichen Kunsthochschulen