VeröffentlichtZuschuss
Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Zuschüsse zur Verbesserung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Beschaffung zusätzlicher digitaler Ausstattungen oder die Modernisierung vorhandener Ausstattungen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden weiteren Investitionen von überbetrieblichen Betriebsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent betragen. Die Gesamtausgaben für digitale Ausstattungen müssen sich auf mindestens 30.000 EUR belaufen. Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag richten Sie schriftlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände.
Nicht förderfähig
- •Die geförderte Maßnahme muss eindeutig von sonstigen Ausgaben abgegrenzt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Ausstattungsliste
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 30.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2025
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis spätestens 30.06.2025 eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Kompetenzzentren, Bildungseinrichtungen