VeröffentlichtZuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuschüsse für die Modernisierung oder Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung. Sie erhalten bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS bis zu 45 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert. Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen. Für ÜBS und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen.

Nicht förderfähig

  • Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • Bedarfsanalyse,Stellungnahmen des Bundeslands,Stellungnahmen des zuständigen Verbandes

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
65 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Landesinnungsverbände und Fachverbände.