VeröffentlichtZuschuss

Win-Win – Durch Kooperation zur Integration

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Förderung zur Verbesserung der Lebenssituation junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung und Beschäftigung.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt neue Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen verbessern. Die Förderung unterstützt Maßnahmen für junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. Häufig handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht erreicht werden. Die Laufzeit der Vorhaben beginnt frühestens am 01.07.2026 und endet spätestens am 31.12.2028. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Plus- und Bundesmitteln. In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen mindestens 750.000 EUR und höchstens 1.250.000 EUR betragen. Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die Fördergrundsätze beachten und ihre Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nachweisen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen
  • die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören oder für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Auf einen Blick

Förderbetrag
750.000 € – 1.250.000 €
Förderquote
95 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
14. November 2025
Hinweise zur Frist
Interessenbekundungen konnten bis zum 14.11.2025 um 14:00 Uhr eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren, insbesondere mit Migrationshintergrund oder besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung und Beschäftigung.

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