VeröffentlichtZuschuss
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Förderung für Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.
Programmdetails
Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre. Sie erhalten die Förderung für bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards und Ergänzung des individuellen Beratungsangebotes durch soziale Gruppenarbeit. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer maximalen Förderquote von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Bund der Vertriebenen sowie im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen.
Nicht förderfähig
- •Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. November 2023
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 15. November für das Folgejahr eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen und vergleichbare Organisationen