VeröffentlichtZuschuss
Allgemeine Projektförderung
Kulturstiftung des Bundes
Zuschüsse für künstlerische Produktionen im nicht kommerziellen Bereich.
Programmdetails
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten. Gefördert werden künstlerische Produktionen für alle nicht kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens: bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen, spartenübergreifende Vorhaben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von mindestens 50.000 EUR.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Das Projekt muss in Deutschland sichtbar sein und Medien in deutscher Sprache verfasst sein.
Es muss sich um eine Produktion, Planung oder Durchführung einer Veranstaltung handeln.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Juli 2026
- Hinweise zur Frist
- Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch müssen sie bis zum 31. Januar oder 31. Juli eingehen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung, Hochschule