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Förderung für Projekte zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Die Förderung unterstützt Forschungsprojekte zur Aufklärung seltener Erkrankungen.

Programmdetails

Sie können eine Förderung für Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Aufklärung bisher ungelöster Fälle. Dies betrifft sowohl genetische als auch nicht-genetische Erkrankungen. Als selten gilt eine Krankheit, von der nicht mehr als fünf von 10.000 Personen betroffen sind. Das Ziel ist die Identifizierung ursächlicher Varianten bei Patienten ohne Diagnose. Sie entwickeln dabei neue Werkzeuge und Methoden für die Diagnostik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen). Sie arbeiten in transnationalen und multidisziplinären Forschungsverbünden zusammen. Ein Verbund muss Partner aus verschiedenen Ländern einbinden. Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein. Das BMFTR finanziert Ihre projektbezogenen Ausgaben oder Kosten durch Zuschüsse.

Voraussetzungen

Ihr Verbund besteht aus mindestens vier Partnern aus vier verschiedenen Teilnehmerländern.

Ein Verbund darf grundsätzlich maximal sechs Forschungsgruppen umfassen.

Die Obergrenze steigt auf acht Partner bei Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern oder Partnern aus unterrepräsentierten Ländern.

Sie binden Patientenpartner aktiv in die Forschung ein.

Sie stellen Projektdaten nach den FAIR-Prinzipien bereit.

Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.

Nicht förderfähig

  • Interventionelle klinische Studien zur Wirksamkeit von Medikamenten sind nicht förderfähig. Projekte zu rein neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer sind ausgeschlossen. Seltene Infektionskrankheiten und seltene Krebsarten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze nach dem vorgesehenen Muster über das Portal der European Alliance for Rare Diseases,Ausführliche Projektbeschreibung (nur nach Aufforderung),Absichtserklärungen von Kollaborationspartnern,Lebensläufe der Projektbeteiligten,Förmlicher Förderantrag über das elektronische System 'easy-Online',Detaillierter Finanzierungsplan,Ausführliche deutschsprachige Vorhabenbeschreibung,Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,Ausführlicher Verwertungsplan,Detaillierte Ressourcen- und Meilensteinplanung

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
12. Februar 2026
Hinweise zur Frist
Antragstellung für die erste Stufe bis 12.02.2026 um 14:00 Uhr (MEZ)

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Förderung für Projekte zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen – Förderprogramm | FörderBase