VeröffentlichtZuschuss
ChanceTanz
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V.
ChanceTanz fördert außerunterrichtliche Tanzprojekte mit Kindern und Jugendlichen, um deren Potentiale zu wecken und gesellschaftsrelevante Themen künstlerisch zu bearbeiten.
Programmdetails
ChanceTanz fördert außerunterrichtliche Tanzprojekte mit Kindern und Jugendlichen. Die Projekte sollen darauf ausgerichtet sein, Potentiale zu wecken, um aktiv, gestaltend und kreativ zu sein. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden Themen bearbeitet und Ideen entwickelt. So erfahren sie Selbstwirksamkeit und erleben sich als verantwortlicher Teil einer Gemeinschaft. ChanceTanz regt an, dass die Teams gesellschafts- und altersrelevante Themen für die künstlerische Auseinandersetzung wählen. Insbesondere verweisen wir auf die Thematisierung der Agenda 2030 und die 17 Nachhaltigkeitsziele, die für eine soziale, wirtschaftliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung der Weltgemeinschaft stehen. Das gewählte Thema bzw. die Fragen, mit denen sich Team und Teilnehmende beschäftigen, müssen im Antrag beschrieben werden. Ebenso ist zu erläutern, wie und mit welchen Methoden das Thema/ die Fragestellungen tänzerisch-künstlerisch bearbeitet werden. Die Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, die in risikobehafteten Kontexten (gemäß des nationalen Bildungsberichts 2020) aufwachsen, durch die sie Bildungsbenachteiligung erleben bzw. von solcher gefährdet sind. Die Tanzprojekte werden umgesetzt von lokalen Bündnissen. Diese bestehen aus drei unterschiedlichen Organisationen, die die tanzkünstlerische Expertise, die Zielgruppenerreichung und die sozialräumliche Einbettung sicherstellen. Als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhält Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V. von 2023 bis 2027 im Rahmen des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" bis zu 9 Millionen Euro, die er an die von einer Expert:innenjury ausgewählten Projekte weiterleitet.
Voraussetzungen
Bündnis mit mindestens drei Einrichtungen mit unterschiedlichen Expertisen (Erreichung Zielgruppe, tanzkünstlerische/kulturelle Expertise, sozialräumliche Einbettung).
Bündnispartner ist gemeinnützig oder eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 50.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. März 2026
- Hinweise zur Frist
- 1. Quartal
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren