VeröffentlichtZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie für klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Sie können eine Förderung für Projekte erhalten, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen, inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Die Förderung besteht aus 3 Teilmodulen: Teilmodul 1: Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse. Teilmodul 2: Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe. Teilmodul 3: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die anwenderorientierte Technologien für die in den Teilmodulen 1 und 2 beschriebenen Ziele entwickeln. Im Teilmodul 1 können Sie eine Förderung von maximal 30.000.000 EUR pro Unternehmen erhalten. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent, wenn die Projekte zu einer einhundertprozentigen Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen führen. Im Teilmodul 2 können Sie eine Förderung von maximal 200.000.000 EUR pro Unternehmen erhalten: Bei Elektrifizierungsprojekten beträgt die Förderung bis zu 30 Prozent. Bei Projekten zur Umstellung auf Wasserstoff oder Brennstoffe, die aus Wasserstoff gewonnen werden, können Sie eine Förderung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Im Teilmodul 3 können Sie für Projekte der industriellen Forschung eine Förderung von maximal 35.000.000 EUR erhalten. Für Projekte der experimentellen Entwicklung eine Förderung von bis zu 25.000.000 EUR erhalten. Für Durchführbarkeitsstudien eine Förderung von bis zu 8.250.000 EUR beantragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Ihr Projekt muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.

Sie müssen schriftlich bestätigen, dass Sie den gesamten Eigenanteil von zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten tragen können.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind: Unternehmen
  • die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind. Unternehmen
  • die einer Rückforderungsanordnung des BMWE nicht nachgekommen sind. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO. Unternehmen
  • gegen die die Europäische Union Sanktionen verhängt hat.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
15. Mai 2025
Hinweise zur Frist
Die Frist zur Einreichung der Skizzen endete am 15.05.2025.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen