VeröffentlichtZuschuss
Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung – themenspezifische Förderung
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Förderung von Forschungsprojekten zur Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Programmdetails
Das Förderprogramm unterstützt Forschungsprojekte, die sich mit der Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung befassen. Die Förderung erfolgt themenspezifisch und richtet sich an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereinigungen und Unternehmen.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereinigungen und Unternehmen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 21. Oktober 2025
- Hinweise zur Frist
- Die vollständigen Anträge müssen bis spätestens 21.10.2025 um 12:00 Uhr in elektronischer Form vorgelegt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen, verband, verein