VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Das BMWE fördert Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben zur Anwendung in der zivilen Luftfahrt am Standort Deutschland.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Ihre Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben zur Anwendung in der zivilen Luftfahrt am Standort Deutschland. Im Rahmen des 1. Förderaufrufs fördert das BMWE Projekte in den folgenden Programmlinien: Grundlagenforschung zu disruptiven Technologien klimaneutraler Luftfahrt, Technologiebeschleunigung bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien und Risikovorsorge durch Schaffung einer breiten Technologiebasis, industrielle Forschung von Technologien mit einem Anwendungshorizont von 2035 bis 2045 in den Fachdisziplinen Kabine/System, konventionelle Flugantriebe, Strukturen und Bauweisen, Flugphysik/Flugführung, Digitalisierung, H2 / E -Gesamtsystem, H2 / E -Antrieb, H2 / E -Energiespeichersysteme, UpLift Flying Testbed, experimentelle Entwicklung mit integrativen Ansätzen zu neuen, qualitativ hochwertigen Gesamtlösungen für Bauweise, Material und Fertigung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich, je nach Art Ihres Vorhabens in den verschiedenen Programmlinien und ob Sie als Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtung gefördert werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere Wissenschaftseinrichtungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie andere ausländische Wissenschaftseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Nicht förderfähig
- •Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Ihr Vorhaben darf eine Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten und muss einer Programmlinie zugeordnet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,förmlicher Förderantrag
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 12. November 2025
- Hinweise zur Frist
- Einreichung der Projektskizze bis zum 12.11.2025 um 12:00 Uhr.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen