VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Projekten der Quantentechnologien zum Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen – Quantum Futur
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF unterstützt Forschungsprojekte exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Bereich Quantentechnologien.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschungsprojekte exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien bearbeiten. Das BMBF unterstützt Einzelvorhaben, die eine akademische Nachwuchsgruppe mit der Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken aufbauen und Forschungszweige in Institution und Netzwerk synergetisch ergänzen. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe soll dabei das wissenschaftliche Profil der jeweiligen Institution im Schwerpunkt „Quantentechnologien“ abrunden und bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Nach 3 Jahren ist eine Meilensteinprüfung vorgesehen. Im Anschluss daran wird über die Fortführung entschieden. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Nachwuchswissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Januar 2026
- Hinweise zur Frist
- Projektskizze bis zum 31. Januar eines Jahres einreichen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen