VeröffentlichtZuschuss
Projektförderung
Bundesstiftung Aufarbeitung
Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt Fördermittel zur Aufarbeitung der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR.
Programmdetails
Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt auf Antrag Fördermittel, um Beiträge zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wachzuhalten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen. Ziel der Bundesstiftung Aufarbeitung ist es, möglichst viele Menschen in allen Teilen Deutschlands mit den von ihr geförderten Projekten zu einer nachhaltigen und kritischen Auseinandersetzung mit Ursachen, Geschichte und den Folgen der deutschen Teilung, der SED-Diktatur sowie deren Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts anzuregen und zur Gestaltung der deutschen Einheit beizutragen. Die Bundesstiftung Aufarbeitung will mit ihrer Projektförderung insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit zu diesen Themen befördern, neue Zielgruppen für diese Themenbereiche erschließen, neue, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu diesen Themen schaffen, zum Austausch und zur Vernetzung zwischen gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufarbeitung beitragen und eine internationale Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung von Diktaturen anregen.
Voraussetzungen
Anträge auf Förderung können nur von juristischen Personen des privaten Rechts (Vereine, GmbH, etc.) und des öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, Universitäten, etc.) gestellt werden.
Privatpersonen sind nur bei Druckkostenzuschüssen und im Rahmen des Stipendienprogramms antragsberechtigt.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2024
- Hinweise zur Frist
- Bis zum 30. Juni können Anträge auf Projektförderung im Folgejahr mit einem Fördervolumen von 50.000,00 Euro und mehr eingereicht werden. Bis zum 31. August können Anträge auf Projektförderung im Folgejahr mit einem Fördervolumen von bis zu 49.999,99 Euro eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts