VeröffentlichtZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.

Programmdetails

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden: Querschnittstechnologien (Modul 1), Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2), Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3), Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4), Transformationsplan (Modul 5), Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6). Im Modul 2 sind die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen förderfähig.

Voraussetzungen

Unternehmen, die Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz umsetzen möchten.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Hinweise zur Frist
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen