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Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt)

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen von erheblichem Landesinteresse.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen. Die Förderung erfolgt vor allem für Projekte in Bereichen wie Museen, UNESCO-Weltkulturerbe, Industriekultur, Musik, darstellende Kunst, Literatur und viele weitere. Der Zuschuss beträgt bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben für natürliche Personen und bis zu 50% für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Anträge müssen bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr eingereicht werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Sachsen-Anhalt.

Vorhaben müssen von erheblichem Landesinteresse sein.

Nicht förderfähig

  • Landesbehörden und -betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
1. Oktober 2023
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr eingereicht werden.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt