VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie des Abbaus von Diskriminierung
Stadt Halle, Gleichstellungsbeauftragte
Ziel ist die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der Abbau von Diskriminierung.
Programmdetails
Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und bestehende Nachteile zu beseitigen. Ein weiteres Ziel ist der Abbau von Diskriminierung auf Grund der geschlechtlichen Identität. Zuwendungsempfangende sind eingetragene gemeinnützige Vereine und natürliche Personen, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben und die sich kontinuierlich und auf Dauer angelegt für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen einsetzen. Voraussetzung der Förderung ist, dass die zu fördernde Maßnahme ganz oder überwiegend den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Halle (Saale) zu Gute kommt. Initiativen sollen vor Antragstellung mindestens ein Jahr lang kontinuierlich tätig gewesen sein.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. August 2023
- Hinweise zur Frist
- Antrag ist schriftlich bis zum 31.08. des laufenden Jahres einzureichen.
Förderregion
Stadt Halle (Saale)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine