VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie des Abbaus von Diskriminierung

Stadt Halle, Gleichstellungsbeauftragte

Ziel ist die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der Abbau von Diskriminierung.

Programmdetails

Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und bestehende Nachteile zu beseitigen. Ein weiteres Ziel ist der Abbau von Diskriminierung auf Grund der geschlechtlichen Identität. Zuwendungsempfangende sind eingetragene gemeinnützige Vereine und natürliche Personen, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben und die sich kontinuierlich und auf Dauer angelegt für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen einsetzen. Voraussetzung der Förderung ist, dass die zu fördernde Maßnahme ganz oder überwiegend den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Halle (Saale) zu Gute kommt. Initiativen sollen vor Antragstellung mindestens ein Jahr lang kontinuierlich tätig gewesen sein.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000 €
Förderquote
10 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. August 2023
Hinweise zur Frist
Antrag ist schriftlich bis zum 31.08. des laufenden Jahres einzureichen.

Förderregion

Stadt Halle (Saale)

Antragsberechtigt

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie des Abbaus von Diskriminierung – Förderprogramm | FörderBase