Förderung zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt – Förderung in ["Sachsen-Anhalt"]
Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert innovative Projekte zur Stärkung der Sichtbarkeit und Resilienz jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, sonstige, verein.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_juedisches_lebe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt
Wer kann Förderung zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt beantragen?
gemeinnuetzig, sonstige, verein
Bis wann kann man Förderung zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt. Quelle: stk.sachsen-anhalt.de.
Ist Förderung zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_juedisches_lebe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ["Sachsen-Anhalt"]