Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert – oder sehen Sie passende aktuelle Programme unter Fördermittel Nordrhein-Westfalen.
Förderung des DigitalPaktAlter für den städtischen Raum – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zur Förderung
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. 31. März 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V..
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des DigitalPaktAlter für den städtischen Raum
Wer kann Förderung des DigitalPaktAlter für den städtischen Raum beantragen?
Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des DigitalPaktAlter für den städtischen Raum?
Förderbetrag: bis 2.000 €.
Bis wann kann man Förderung des DigitalPaktAlter für den städtischen Raum beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2026. 31. März 2026
Wer ist Fördergeber von Förderung des DigitalPaktAlter für den städtischen Raum?
Fördergeber ist BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Digitalisierung, Soziales
- Antragsfrist
- 31. März 2026
- Förderregion
- Baden-Württemberg