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Denkmalpreis Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Denkmalpreis des Landes Sachsen-Anhalt wird jährlich anlässlich des Internationalen Denkmaltages verliehen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Denkmalen sowie hervorragende wissenschaftliche Leistungen in der Denkmalpflege.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen und Gruppen, die sich um die Denkmalpflege verdient gemacht haben..

Was wird gefördert?

Der Kulturminister des Landes Sachsen-Anhalt verleiht jährlich, anlässlich des Internationalen Denkmaltages, den Denkmalpreis des Landes Sachsen-Anhalt. Der Preis kann für folgende Leistungen vergeben werden: vorbildliche Leistungen zur Rettung und zur Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmalen sowie von archäologischen Denkmalen in Sachsen-Anhalt, die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit, hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege, langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie der archäologischen Denkmalpflege. Jährlich können in den Bereichen Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie archäologische Denkmalpflege jeweils zwei Preise für Einzelpersonen und Gruppen (Vereine o.ä.) vergeben werden. Der Denkmalpflegepreis ist mit 2.500 Euro für Einzelpersonen und 7.500 Euro für Gruppen dotiert. Einzelheiten sind im Erlass über die Vergabe des Denkmalpreises geregelt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 7.500 €.

Frist und Status

laufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kultur_sachsen_anhalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Denkmalpreis Sachsen-Anhalt

Wer kann Denkmalpreis Sachsen-Anhalt beantragen?

Einzelpersonen und Gruppen, die sich um die Denkmalpflege verdient gemacht haben.

Wie hoch ist die Förderung bei Denkmalpreis Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: 2.500 € – 7.500 €.

Bis wann kann man Denkmalpreis Sachsen-Anhalt beantragen?

laufend

Wer ist Fördergeber von Denkmalpreis Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.

Ist Denkmalpreis Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Denkmalpreis Sachsen-Anhalt zur Gruppe „kultur_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 7.500 €
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Sachsen-Anhalt