Denkmalpreis Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Denkmalpreis des Landes Sachsen-Anhalt wird jährlich anlässlich des Internationalen Denkmaltages verliehen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Denkmalen sowie hervorragende wissenschaftliche Leistungen in der Denkmalpflege.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen und Gruppen, die sich um die Denkmalpflege verdient gemacht haben..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 7.500 €.
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kultur_sachsen_anhalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Denkmalpreis Sachsen-Anhalt
Wer kann Denkmalpreis Sachsen-Anhalt beantragen?
Einzelpersonen und Gruppen, die sich um die Denkmalpflege verdient gemacht haben.
Wie hoch ist die Förderung bei Denkmalpreis Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: 2.500 € – 7.500 €.
Bis wann kann man Denkmalpreis Sachsen-Anhalt beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von Denkmalpreis Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.
Ist Denkmalpreis Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Denkmalpreis Sachsen-Anhalt zur Gruppe „kultur_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 7.500 €
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt